Kfz - Zulassung
Wie weise ich mich aus?
Falls Sie nicht selbst kommen:
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Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung
Bitte zusätzlich Vollmacht ausstellen (sowie Ausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten)
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Was will ich erledigen?
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Was benötige ich? |
Gebühren
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Außerbetriebsetzung
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Zulassungsbescheinigung Teil I, Kennzeichen (seit 1. Juli 2012 muss keine Zulassung II mehr vorliegen. Ausnahme: Soll das KFZ verwertet werden, ist die Vorlage der Zulassung II weiterhin erforderlich.) |
7,70 €
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Wiederzulassung
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Zulassungsbescheinigung Teil I + Teil II, eVB, Sepa Mandat inkl. Bankkarte, HU/AU Bescheinigungen |
12,40 €
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Anmeldung Neufahrzeug |
Zulassungsbescheinigung Teil II oder EU-Übereinstimmungsbescheinigung (=CoC Papier) plus Lieferrechnung, eVB, Sepa-Mandat inkl. Bankkarte |
27,60 €
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Umzug von außerhalb des Regionalverbandes |
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eVB, HU/AU Bescheinigung, Kennzeichen, Sepa-Mandat inkl. Bankkarte |
27,10 € |
Umzug innerhalb des Regionalverbandes |
Zulassungsbescheinigung Teil I, Personalausweis
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11,70 €
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Kauf eines Kfz mit bisherigem SB-Kennzeichen
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Zulassungsbescheinigung Teil I + II, eVB, HU/AU Bescheinigungen, Kennzeichen, Sepa-Mandat inkl. Bankkarte
inkl. Wunschkennzeichen
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19,90 €
39,70 €
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Kauf eines Kfz mit Fremdkennzeichen
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Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II,
eVB, HU/AU Bescheinigungen,
Kennzeichen, Sepa-Mandat inkl.
Bankkarte |
30,20 € |
Namensänderung/ Eheschließung
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Zulassungsbescheinigung Teil I und II,
Heiratsurkunde oder Ausweis
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12,00 € |
Die oben angegebenen Preise beziehen sich auf die Vorlage der neuen Kfz-Zulassungsbescheinigungen. Sollten Sie noch alte Kfz-Papiere (Fahrzeugbrief, -schein) besitzen erhöht sich die Gebühr (bis zu 8,70 Euro), da die Dokumente umgetauscht werden müssen.
Kennzeichenmitnahme bei Umzug künftig erlaubt
Die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Wohnsitzwechsel (gleicher Fahrzeughalter) wird ab 1.1.2015 aufgehoben.
Muss ich bei einem Umzug am neuen Wohnsitz ein neues Kennzeichen beantragen?
Die Pflicht zur Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeuges kann bei einem Umzug innerhalb des Bundesgebietes ab dem 01.01.2015 auf Antrag entfallen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn kein Halterwechsel erfolgt und das Fahrzeug aktuell zugelassen ist.
Das bedeutet in der Praxis, dass ein in Saarbrücken wohnender Student weiterhin sein bisheriges Hamburger Kennzeichen an seinem Fahrzeug führen kann. Dies gilt sogar für den Fall, dass er im nächsten Jahr in Trier weiter studiert, auch dort kann er weiter sein hamburger Kennzeichen besitzen.
Muss ich trotzdem zum Bürgeramt bzw. zur Zulassungsbehörde? JA!
Es besteht weiterhin die Verpflichtung, die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde ändern zu lassen. Für den Regionalverband Saarbrücken (ohne Völklingen) erfolgt dies bei den Bürgerämtern, besonders praktisch: Saarbrücker Neubürger können dies gemeinsam mit ihrer Wohnsitzanmeldung am gleichen Arbeitsplatz erledigen lassen. Die Fahrzeugummeldung ist weiterhin erforderlich, damit die Daten der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters in den Fahrzeugregistern stets den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Das bedeutet: Die neue Wohnanschrift wird in das Fahrzeugregister übernommen. Außerdem wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) ausgestellt. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fzg.-Brief ist nicht mehr erforderlich, die Kennzeichenschilder können am Fahrzeug verbleiben.
Was muss ich weiter beachten?
Wie bisher benötigen Sie von Ihrer Fahrzeugversicherung eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer). Ebenso ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer zu erteilen.
Saisonkennzeichen
Mindestgültigkeit? |
mindestens zwei Monate,
höchstens 11 Monate
Achtung: Für jedes Fahrzeug ist nur ein Saisonkennzeichen möglich! |
Gebühren? |
27,80 Euro bei Zuteilung bzw.
Änderung des Gültigkeitszeitraumes |
Kennzeichen? |
Das bisherige Schild (bzw. die Schilder) wird entstempelt. Es gibt 'neue' Schilder und zwar ausschließlich 'Euro'-Schilder. Es bleibt bei der bisherigen 'Nummer' |
Was ist vorzulegen? |
alte Kfz-Papiere:
Kfz-Brief und -Schein, Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Saisonkennzeichen
neue Kfz-Papiere:
Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Saisonkennzeichen
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Kurzzeitkennzeichen
Gültigkeit |
maximal 5 Tage |
Gebühren |
13,10 Euro |
Was ist vorzulegen? |
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Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung) |
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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen |
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Voraussetzung |
- Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk
- Fahrzeugident-Nr. muss zur Eintragung vorgelegt werden
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Wechselkennzeichen
Seit dem 1. Juli können Kfz-Halter zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen auf sich zulassen und diese abwechselnd voneinander nutzen.
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Kennzeichenteil, das zwischen den Fahrzeugen gewechselt wird, und den fahrzeugbezogenen Teilen, die fest am jeweiligen Fahrzeug verbleiben. Es darf jeweils nur das Auto gefahren oder im öffentlichen Raum abgestellt werden, an dem beide Kennzeichenteile und damit das vollständige Wechselkennzeichen montiert sind. Weitere Informationen gibt es unter www.buergerdienste-saar.de
Ausfuhrkennzeichen
Zweck: |
Überführung des KFZ ins Ausland zum dortigen Verbleib |
Gebühren |
35,30 Euro
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichen an.
Die Gebühr kann auch per ec-Karte mit PIN-Nummer entrichtet werden.
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Was ist vorzulegen? |
Alte Kfz-Papiere:
Kfz-Brief und -Schein, besondere Versicherungsbestätigung (dreifach gelb) für Ausfuhrkennzeichen
Neue Kfz-Papiere:
Zulassungsbescheinigung Teil I und II,
besondere Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (dreifach gelb), Prüfbericht über gültige Hauptuntersuchung (für die gesamte Zeit der Ausfuhrzulassung)
Bei juristischen Personen, Firmen oder Vereinigungen ist ein Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister/Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Sepa-Mandat
Eine Kontoverbindung eines inländischen Geldinstituts für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer ist erforderlich.
Ausweise sind im Original vorzulegen
Für ausländische Vollmachten und Pässe, die ohne spezielle Sprachkenntnisse nicht lesbar sind (z.B. arabische Schrift), ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
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Besonderheit |
Vorführung des Fahrzeugs erforderlich:
Zur Identifizierung des Fahrzeugs und zur Durchführung einer Sichtkontrolle muss das Fahrzeug bei der Kfz.-Zulassungsbehörde vorgeführt werden.
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Ort der Beantragung |
täglich zwischen 8 Uhr und 10 Uhr im
- Bürgeramt Halberg
- Bürgeramt West
- Bürgeramt Dudweiler
(im Bürgeramt City nicht möglich)
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Zuständig für die Ausstellung eines Ausfuhrkennzeichens ist die Gemeinde/Stadt, in der das Kfz seinen Standort hat.
Rote Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge
Oldtimer |
Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre und älter sind. Entscheidend ist der Tag der Zulassung zum Straßenverkehr. |
Nutzungsmöglichkeiten |
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Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrtzeugtechnischen Kulturgutes dienen |
- |
An- und Abfahrten zu den Veranstaltungen Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten |
- |
Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung der betreffenden Fahrzeuge |
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Formalitäten |
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gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung |
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schriftlicher Antrag mit Darlegung des Bedarfes |
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Der Fahrzeugbrief ist vorzulegen. |
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Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart '0' (kann hier beantragt werden) |
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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für 'Rote Kennzeichen' |
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gem.§ 23 STVZO Gutachten des amtl.anerkannten Sachverständigen |
- |
Belege über die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, Mitgliedschaft in Oldtimer- Vereinigungen usw. Hilfreich ist auch ein aussagekräftiges Foto. |
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Verkauf eines Oldtimers |
Der Verkauf ist unverzüglich der Zulassungsstelle zu melden. Der Eintrag im Fahrzeugschein wird gestrichen. |
Änderung der Anschrift |
Sie ist unverzüglich der Zulassungsstelle unter Vorlage des Fahrzeugscheinheftes anzuzeigen. |
Gebühr |
für die Zuteilung und Abstempelung: 120,30 Euro
für weitere Einträge je: 15,30 - Euro |
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummer 905-4444.
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
Nutzerkreis |
Zuverlässige Kraftfahrzeug -hersteller, -teilehersteller, -werkstätten, -händler |
Nutzungsmöglichkeiten |
Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten |
Formalitäten |
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gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung |
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schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfes |
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Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug |
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Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart '0' (kann hier bzw. bei Wohnsitzgemeinde beantragt werden) |
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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für 'Rote Kennzeichen' |
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Benennung eines verantwortlichen Mitarbeiters, (für den Fall, dass der/die AntragstellerIn die Führung des Fahrzeugscheines und des Fahrtenbuches nicht selbst erledigt) |
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Auflösung
Verkauf des Betriebes
Umfirmierung |
In diesen Fällen sind die roten Kennzeichen unaufgefordert zurück zu geben. |
Standortverlagerungen
Veränderungen der Gewerbebezeichnung |
Dies ist unverzüglich mitzuteilen und zu belegen. |
Gebühr |
für die Zuteilung und Abstempelung: 220,30 Euro
für die Erteilung eines Fahrzeugscheinheftes: 15,30 Euro |
Steuer |
Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt zur Zeit bei Rotkennzeichen für Krafträder 45,--Euro und bei anderen Fahrzeugen 191,--Euro pro Jahr. |
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